Ab Oktober 2009 können die Studierenden der Uni Münster das neue NRW-Semesterticket nutzen.
ACHTUNG
Das NRW-Semesterticket gilt nur in Verbindung mit dem regionalen Semesterticket (= Studiausweis)! Es wird rechtzeitig vor Semesterbeginn in einem gesonderten Brief von der Uni zugeschickt. Beide Tickets dürfen nicht laminiert werden!
Geltungsbereich des NRW-Tickets
“Ein ordnungsgemäß erworbenes SemesterTicket NRW berechtigt den Studierenden in Verbindung mit seinem regionalen SemesterTicket zur Nutzung aller Busse und Bahnen im Geltungsbereich der Tarife der Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften sowie aller Züge des Nahverkehrs in NRW. Es sind dies grundsätzlich alle zuschlagsfreien Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Züge des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV).”
(Quelle: Tarifbestimmungen zum NRW-Semesterticket)
Siehe auch Geltungsbereich des (NRW-) Semestertickets
Fahrrad-und Personenmitnahme
Eine Fahrrad- oder Personenmitnahme ist in der NRW-Erweiterung nicht enthalten.
Allerdings kannst Du mit dem regionalen Semesterticket im Stadtgebiet von Münster werktags ab 19 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig kostenlos ein Fahrrad oder eine weitere Person im Bus mitnehmen.
Ist das NRW-Semesterticket optional?
Nein, es ist – genauso wie das regionale Semesterticket – bindend für alle Studierende der Uni Münster. Unter bestimmten Bedingungen kannst Du Dir das Semesterticket erstatten lassen:
Erstattung
Exmatrikuliert?
Studierende, die sich bis 30 Tage nach Vorlesungsbeginn exmatrikuliert haben oder exmatrikuliert worden sind, können das Semesterticket nicht mehr benutzen. Mit dem “exmatrikuliert”-Stempel verliert das Semesterticket seine Gültigkeit. Ihr bekommt den Semesterticketbeitrag erstattet.
Rückerstattungen/Härtefälle
In einigen Situationen kann der Betrag, den Ihr für das Semesterticket zahlen musstet, zurückerstattet werden. Diese sind:
- Studierende, die an zwei Hochschulen in Münster eingeschrieben sind und ein Semesterticket einer anderen Münsteraner Hochschule bereits vorweisen können,
- Studierende, die sich nach erfolgter Rückmeldung bis 30 Tage nach Vorlesungsbeginn exmatrikuliert haben oder exmatrikuliert worden sind,
- Studierende, die für das betreffende Semester beurlaubt worden sind und dieses bis spätestens 30 Tage nach Vorlesungsbeginn nachgewiesen haben,
- Schwerbehinderte, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind,
- Kranke, die aufgrund ihrer Erkrankung den ÖPNV voraussichtlich für mindestens 4 Monate im laufenden Semester nicht nutzen können,
- Studierende, die sich im Rahmen ihres Studiums (z.B. Auslandsstudium) nachweislich länger als 4 Monate außerhalb des Geltungsbereiches des Semestertickets aufhalten,
- Studierende, die Sozialhilfe erhalten,
- Studierende, deren Antrag auf Sozialhilfe als nicht zulässig abgelehnt worden ist – hier ist ein Gespräch mit unseren SozialreferentInnen notwendig,
- Studierende, die sich in einer finanziellen Notlage befinden – auch hier ist ein Gespräch mit unseren SozialreferentInnen notwendig,
- DoktorandInnen, die nachweislich nicht die Infrastruktur der Universität Münster nutzen
Der Semesterticketbeitrag wird zurückerstattet, wenn der Antrag bis zum 15. November (für das Wintersemester) oder dem 15. Mai (SoSe) beim AStA eingegangen ist.
Nachgereichte Original-Tickets müssen bis zum 30.11. (WS) / 31.5. (SoSe) beim AStA eingegangen sein.
Bring den Antrag auf Rückerstattung einfach ausgefüllt im AStA-Büro vorbei. In allen Fällen muss der Antrag bis spätestens 30 Tage nach Vorlesungsbeginn eingegangen sein. Fall 7 gilt nur für Studierende der Uni. Der FH-AStA erstattet nur im Fall 5. In den Fällen 1 bis 7 und 10 wird das Semesterticket ungültig, d. h. Du musst es entweder abgeben oder es erhält einen Ungültigkeitsstempel.
Semesterticketverträge und Tarifbestimmungen
sind hier einzusehen.
Fragen und Anregungen
bitte an Ben Holsing (AStA-Referent für Ökologie und Monbilität):
asta.seti[at]uni-muenster.de




