Nach dem Verwaltungsgerichtsurteil geht es jetzt darum, das Urteil gegen den Gesinnungstest für die Betroffenen nutzbar zu machen.
Alle Ausländerinnen und Ausländer, die von dem rechtswidrigen Befragungen der Ausländerämter belästigt wurden, sollen sich bei den Ausländerämtern melden und die Vernichtung ihrer Fragebögen beantragen. Hierzu stellt der AStA der Universität Münster ein Formblatt zur Verfügung, welches das Verfahren erheblich vereinfacht.
Falls es Probleme oder Rückfragen gibt, können sich die Betroffenen jederzeit an den AStA der Uni Münster wenden. “Wir helfen gerne weiter”, so Kurt Stiegler, Referent für Sozialpolitik.
Der AStA hat sich an alle Fraktionen des Landtags gewandt, mit der Bitte, dass sich die Abgeordneten auch gegen eine künftige Befragung von AusländerInnen durch das Land NRW einsetzen sollen. Zur Zeit gibt es allerdings keine Rückmeldungen.
Download: Formular-an-die-Auslaenderbehoerde (PDF)




