Klausur als russisches Roulette – Prüfer erst bei Prüfungsbeginn bekannt gegeben

Auf ein bislang unbekanntes Problem mit der elektronischen Prüfungsverwaltung QISPOS haben Studis kürzlich den AStA hingewiesen. Das System steht seit weit über einem Jahr in der Kritik, weil Noten verschwinden oder nicht eingetragen werden, wie auch der Bildungsstreik moniert.

Nun aber hat sich gezeigt, dass offenbar fehlerhafte Eintragungen im System auch ermöglichen, dass die Studierenden Klausuren nach dem Überraschungsei-Prinzip schreiben müssen: Das heißt, sie wissen nicht, wer ihr Prüfer ist – und sie haben auch keinen Anspruch darauf.

So wandte sich ein Student an die Beschwerdestelle, der an einer naturwissenschaftlichen Klausur teilgenommen hatte. Erst zu Beginn der Klausur erfuhr er, dass diese nicht – wie im QISPOS angekündigt – von Prüfer X gestellt worden war, sondern von Professor Y. “Hätte ich vorher gewusst, dass die Klausur von Prof. Y ist, hätte ich mich gar nicht erst angemeldet, weil ich weiß, dass diese beiden Dozenten vollkommen unterschiedliche Ansprüche stellen”, ärgerte sich der Student, der auch prompt nicht bestanden hat und den Fehlversuch anfechten wollte. Schließlich sei er bei Prüfungsantritt von falsch veröffentlichten Tatsachen ausgegangen.

Das Rektorat konnte sich an die Kritik nicht anschließen und ließ nur schriftlich mitteilen, dass Prüflinge keinen Anspruch auf die Abnahme einer Prüfung durch einen bestimmten Prüfer haben. Eine Prüfungsanfechtung, die in der Person des Prüfers begründet liege, habe allenfalls dann Aussicht auf Erfolg, wenn dem Prüfer die fachliche Qualifikation fehlt oder wenn er befangen ist.

Öffentlichkeitsreferentin Caterina kritisierte dies Vorgehen: “Grundsätzlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Dozent, der die Vorlesung gehalten hat, auch die Prüfung abnimmt – nur er weiß schließlich, was er den Studierenden wirklich beigebracht hat. Wenn man in Ausnahmefällen davon abweicht, müssen die Studierenden einen Anspruch darauf haben, dies vorher zu erfahren. Wenn man sich nicht mal darauf verlassen darf, dass der bei der Anmeldung angekündigte Name des Prüfers stimmt, kann man sich die Namensangabe schließlich auch gleich sparen.”

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